Kirche mir dir - Pfarrgremienwahlen 07./08. Oktober 2023

Liebe Pfarrangehörige,

in diesem Jahr werden im Bistum Speyer am 07. und 08. Oktober in allen Pfarreien mit ihren Gemeinden die pfarrlichen Gremien neu gewählt.
Der Slogan „Kirche mit dir“ macht dabei deutlich, dass Kirche nur existiert, wenn es Menschen gibt, die sich vom Geist Gottes bewegen lassen und zur Lebendigkeit beitragen. Jede katholische Christin und jeder katholischer Christ ist gefragt, ob jung oder alt, Kirche aktiv mitzugestalten.
Daher suchen wir Frauen, Männer und Jugendliche, die bereit sind, Bewährtes weiterzuführen aber auch Neues zu wagen und für die kommenden vier Jahre Verantwortung in Pfarreirat, Verwaltungsrat oder Gemeindeausschuss zu übernehmen.

Aufgabe des Pfarreirates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen, beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit dem Pastoralteam sowie weiteren engagierten Menschen und Gruppen auf der Grundlage eines pastoralen Konzeptes für ein aktives kirchliches Leben in der Pfarrei Verantwortung zu tragen. Entsprechend den Erfordernissen legt er pastorale Schwerpunkte fest und fördert das Zusammenwachsen der Gemeinden zu einer Pfarrei.

Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. Zudem entscheidet er über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstückangelegenheiten.

Im Rahmen des pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates koordiniert der Gemeindeausschuss das kirchliche Leben vor Ort. Dabei trägt er insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und den caritativen Dienst.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Jedoch ist es auch möglich, nicht in der Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde sein aktives Wahlrecht auszuüben. Der Wechsel des Wahlbezirkes erfolgt mit Hilfe einer Bescheinigung, die den Austrag bzw. Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis dokumentiert.

Wer kann gewählt werden?
Für den Pfarreirat und den Gemeindeausschuss kann jeder katholische Christ gewählt werden, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.
In den Verwaltungsrat kann jeder katholische Christ gewählt werden, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und in der Kirchengemeinde (Pfarrei) seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie selbst bereit sind zu kandidieren oder wenn Sie andere dafür vorschlagen möchten.

Wir bitten Sie:

  •  Schlagen Sie geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor!
  •  Überlegen Sie auch, ob eine Kandidatur für Sie in Betracht kommt!
  •  Beteiligen Sie sich an der Wahl am 07./08. Oktober!
    • wählen Sie im Wahllokal
    • beantragen sie Briefwahl
    • wählen Sie im digitalen Wahllokal

Unsere Kirche braucht Engagement und Veränderung – mit dir!